FAQ
Häufig gestellte Fragen rund ums Wohnen in der GBRZ
Wie komme ich zu einer Wohnung in der GBRZ?
Füllen Sie bitte dafür unser Online-Formular Wohnungsbewerbung vollständig aus. Es ist wichtig, dass Sie uns genau mitteilen, für welche Siedlung(en) Sie sich bewerben. Laden Sie im Online-Formular alle notwendigen Unterlagen hoch und übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung. Von jeder in der Bewerbung erfassten Person, d.h. von Hauptmieter und ggf. von Partner/Mitbewohner u./o. Solidarhafter benötigen wir neben der Ausweiskopie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate. Davon befreit sind Genossenschaftsmitglieder, die intern wechseln wollen – sie reichen einen aktuellen Betreibungsregisterauszug ein, wenn sie zu einem Besichtigungstermin eingeladen werden.
Nach Eingang Ihrer vollständigen Bewerbung erfolgt die Aufnahme in unsere Interessentenliste.
Online-Formular Wohnungsbewerbung »
Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Nachfrage ist es uns leider nicht möglich, individuellen Empfang, Datum oder Vollständigkeit von Bewerbungen zu bestätigen oder Zwischenberichte über den Vermietungsstand zu erteilen.
Wenn eine Wohnung frei wird, laden wir ausgewählte Personen aus unserer Interessentenliste zu einem Besichtigungstermin ein (bei Nebenobjekten entfällt vielfach eine Besichtigung). Eine definitive Zusage erfolgt erst dann, wenn die Anmeldeunterlagen eingehend geprüft werden konnten und allenfalls ein persönliches Gespräch stattgefunden hat.
Die Bewerbung ist ab Eingangsdatum jeweils 6 Monate gültig. Danach ist eine blosse Verlängerung der Bewerbung nicht möglich, sondern es braucht hierfür die Einreichung einer neuen Bewerbung mit aktuellen Beilagen.
Gibt es eine Warteliste?
Es gibt keine Warteliste, sondern eine Interessentenliste. Das Auswahlverfahren ist unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Sobald Ihre Bewerbung bei uns eintrifft, besteht während sechs Monaten die Möglichkeit, von uns kontaktiert zu werden.
Warum klappt es trotz meiner wiederholten Bewerbungen um eine Wohnung noch nicht?
Es gehen regelmässig sehr viele Bewerbungen um eine Wohnung bei uns ein, während Wohnungskündigungen relativ selten erfolgen (viele unserer Mitglieder wohnen seit Jahrzehnten bei uns). Wir bedauern sehr, dass wir so viele gute Bewerbungen nicht berücksichtigen können, weil wir schlicht sehr viel mehr Bewerbungen als neu vermietbare Wohnungen haben. Oftmals macht am Ende nur das notwendige Quäntchen Glück den Unterschied für eine Wohnungsvergabe. Wir wünschen Ihnen viel Glück und raschen Erfolg bei Ihrer Suche nach einem neuen Zuhause!
Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?
Dies ist situationsabhängig und kommt auf den Beweggrund an. Ob ein Wechsel möglich ist, kann dann geprüft werden, wenn das Anmeldeformular innert der letzten sechs Monate bei uns eingegangen ist und ein geeignetes Objekt verfügbar ist. Anmeldungen aufgrund veränderten Platzbedarfs (z.B. Familienzuwachs, Auszug Mitbewohner) oder aus gesundheitlichen Gründen werden grundsätzlich prioritär behandelt.
Wie bezahle ich den Mietzins?
Der Mietzins kann mittels LSV/DD oder Dauerauftrag bezahlt werden.
Sind Haustiere erlaubt?
Kleintiere dürfen in den Wohnungen gehalten werden, soweit sich deren Anzahl in der üblichen Grenze hält. Das Halten von grösseren Haustieren bedarf der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung. Pro Mietobjekt sind max. zwei Hauskatzen erlaubt, sofern diese ausschliesslich innerhalb der Wohnung gehalten werden.
Ausdrücklich untersagt ist die Haltung von:
- Tierzuchten jeglicher Art
- Hunden
- Wild- und Raubtieren
- giftigen Tieren
- für Menschen gefährliche Tiere (Würgeschlangen etc.)
- Tieren, die in diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich erwähnt sind
Darf ich an meiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen?
Für eine bauliche Veränderung am Mietobjekt kann zur Prüfung des Anliegens ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Sollten wir der baulichen Veränderung zustimmen, wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Ja, die Untervermietung ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist die vorgängige schriftliche Zustimmung der Geschäftsstelle unter Einhaltung folgender Kriterien:
- Der abgeschlossene Untermietvertrag muss uns zur Prüfung vorgelegt werden.
- Das Mietobjekt darf nicht überbelegt sein.
- Die Bedingungen der Untermiete dürfen im Vergleich zu den laufenden Vertragsbedingungen mit dem Hauptmieter nicht missbräuchlich sein. Aus der Untervermietung darf kein Gewinn erzielt werden.
- Wird das ganze Mietobjekt untervermietet, darf das Untermietverhältnis für max. ein Jahr abgeschlossen werden, sofern für den Untervermieter die Absicht besteht, in das Mietobjekt zurückzukehren. Werden nur Teile der Wohnung untervermietet und bleibt die untervermietende Partei weiterhin im Objekt wohnhaft, darf das Verhältnis auch unbefristet abgeschlossen werden.
Sind Waschmaschinen, Wäschetrockner oder Geschirrspüler bewilligungspflichtig?
Der Anschluss dieser Geräte ist schriftlich bewilligen zu lassen.
Wie gehe ich bei Schlüsselverlusten vor?
Falls Schlüssel verloren gehen oder zusätzliche Schlüssel gebraucht werden, ist die Bestellung durch das Formular Schlüsselbestellung vorzunehmen.
An wen muss ich mich bei einem Notfall wenden?
Bei Notfällen dürfen Sie sich während den Geschäftsöffnungszeiten telefonisch an Ihren Hauswart wenden. Ausserhalb der Geschäftszeiten steht Ihnen unser Pikettdienst unter der Nummer 079 305 65 19 zur Verfügung.
Meine Nachbarn halten sich nicht an die Hausordnung (verursachen z.B. Lärm), was kann ich tun?
Das Wohnen in einem Mehrfamilienhaus erfordert eine grosse gegenseitige Rücksichtnahme so wie es in den Bedingungen des Mietvertrages und der Hausordnung erwähnt ist. Es obliegt den Bewohnern, miteinander auszukommen, Rücksicht aufeinander zu nehmen, Respekt und Verständnis füreinander zu haben. Wir appellieren als erstes immer dazu, für die Lösungsfindung das persönliche Gespräch zu suchen. Führt dieses Gespräch zu keinem Erfolg, kann eine schriftliche Beanstandung gestellt werden, woraufhin wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Wie kündige ich meine Wohnung?
Die Kündigung der Wohnung muss schriftlich per Einschreibebrief erfolgen und ist nur gültig, wenn diese von allen Mietern vollständig unterzeichnet wurde. Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag vereinbart.
Ein Beispiel:
Kündigungsfrist gemäss Mietvertrag: | 3 Monate zum Voraus auf jedes Monatsende ausser Dezember |
Gewünschtes Kündigungsdatum: | 30. Juni |
Eingang der Kündigung in der GBRZ: | bis spätestens 31. März (als Stichtag gilt der Posteingang in unserer Geschäftsstelle) |
Weshalb wird das Anteilscheinkapital oder die Mieterkaution nicht sofort nach Mietende ausbezahlt?
Allfällige Schäden und Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und entsprechend weiterverrechnet. Die Schlussabrechnung kann erst dann erstellt werden, wenn alle Rechnungen für die anfallenden Kosten bei uns eingetroffen sind. Der daraus resultierende administrative Aufwand nimmt ebenfalls Zeit in Anspruch. Aus diesen Gründen verzögert sich die Auszahlung um einige Wochen.