«inside» Nr. 1 /Mai 2025
Geschäftsstelle / Referenzzinssatz
Referenzzinssatz sank per 4.3.2025 auf 1,5 Prozent – keine Mietzinssenkungen bei der GBRZ
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen BWO publiziert. Seit 2023 stieg der Referenzzinssatz stetig an: von 1,25 Prozent (2.3.2023) auf 1,75 Prozent (2.12.2023). Der steigende Referenzzinssatz hatte zur Folge, dass die Mietzinse erhöht werden mussten.
Wie in der Inside-Ausgabe 02 vom Dezember 2024 mitgeteilt, hat sich der Vorstand jedoch entschieden, die Mietzinse per 1. November 2024 nur bis zum Referenzzinssatz von 1,5 Prozent zu erhöhen. Eine Erhöhung bis zum Referenzzinssatz von 1,75 Prozent hätte zu noch höheren Mietzinsen geführt.
Da sich die Mietzinse der GBRZ bereits auf dem aktuell gültigen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent befinden, hat der neue Referenzzinssatz keine Mietzinssenkungen zur Folge.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung der Referenzzinssätze informieren.
Thomas Naegeli, Kassier