«inside» Nr. 2 / Dezember 2024
Siedlungen / Verzinsung
Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat am 2. Dezember 2024 mitgeteilt, dass der Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent bleibt. Die Kostenmiete, welche die GBRZ anwendet, wird u. a. auf Basis des Referenzzinssatzes berechnet. Per 1. November 2024 mussten wir die Mietzinse aufgrund des steigenden Referenzzinssatzes und aufgrund der höheren Gebäudeversicherungswerte erhöhen. Der Vorstand hat sich jedoch entschieden, nur einen Teil der Erhöhung des Referenzzinssatzes bei der Berechnung der Kostenmiete zu berücksichtigen. Konkret wurde die Erhöhung des Referenzzinssatzes bis 1,5 Prozent berücksichtigt und nicht die maximale Erhöhung bis 1,75 Prozent (siehe auch Artikel in der Inside-Ausgabe 01 vom Mai 2024). Der Vorstand beabsichtigt weiterhin, die Mietzinse auf dem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent zu belassen und nicht auf 1,75 Prozent zu erhöhen. Dies bedeutet aber auch, dass eine zukünftige Senkung des Referenzzinssatzes von 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent keine Mietzinssenkung zur Folge hat.