«inside» Nr. 2 / Dezember 2025

Geschäftsstelle / Mietzinssenkung
Mietzinssenkung per 1. März 2026
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 1. September 2025 den Referenzzinssatz auf 1,25 Prozent gesenkt. Aufgrund der soliden finanziellen Situation der GBRZ hat sich der Vorstand entschieden, die Mietzinse per 1. März 2026 zu senken. Die Berechnung der Mietzinse erfolgt mithilfe der Kostenmiete. Die Kostenmiete basiert u. a. auf dem Referenzzinssatz.
Falls der Referenzzinssatz sinkt, hat dies eine Auswirkung auf die Kostenmiete und somit auch auf die Mietzinse. Die Berechnung der Kostenmiete wird durch die Fachstelle für gemeinnützigen Wohnungsbau der Stadt Zürich geprüft.
Thomas Naegeli, Kassier