Erneuerte Siedlungsunterteilung

Per Jahresbeginn 2022 erfährt die Siedlungsunterteilung und -nummerierung unserer Liegenschaften eine teilweise Anpassung.

Die bisherige Siedlung 2 (Fabrikstrasse 29, 31, 33 / Heinrichstrasse 123, 125) wird künftig zusammen mit den unmittelbar angrenzenden Häusern unserer Stammsiedlung als Siedlung 1 geführt. Die denkmalgeschützten Bauten waren nacheinander in der Gründungszeit unserer Genossenschaft zwischen 1926 und 1927 erstellt worden. Sie teilen sich Fassadenzeilen und Innenhof und werden intern und extern visuell als auch baulich als eine Siedlungseinheit wahrgenommen.

Neu zählt das Mehrfamilienhaus an der Ottostrasse 5, bisher der Siedlung 4 zugeordnet, als Siedlung 2. Das Jugendstilhaus mit Baujahr 1899 war 1993 als einzelnes Element eines Blockrandbaus durch unsere Genossenschaft erworben worden. Seither hat die Geschäftsstelle der GBRZ hier ihren Sitz in EG und erstem Obergeschoss, während sich auf den oberen Stockwerken mehrere Wohnungen befinden. Abgesehen vom Wegfall der Ottostrasse 5 bleibt die Siedlung 4 unverändert zusammengesetzt. Ihre Häuser befinden sich auf der Strassenseite vis-à-vis der Geschäftsstelle, sind rund 30 Jahre später als diese gebaut worden und haben eine eigene räumliche Identität.

Die Rümlanger Siedlungen 13 und 14 werden künftig unter Siedlung 14 vereinheitlicht. Vorgesehen ist ihre Erneuerung in zwei Bauetappen mit Beginn im Herbst 2022 und Fertigstellung ca. im Frühling 2027.

Mit der Neuordnung der Siedlungen wird einerseits die tatsächliche Sichtweise von Merkmalen, Gemeinsamkeiten und räumlicher Verbundenheit abgebildet. Andererseits verhilft die neue Strukturierung zu klarerer baulicher und finanzieller Zukunftsplanung und -steuerung.