Die GBRZ steht allen Menschen offen ohne Ansehen von Geschlecht, Religion, Zivilstand, politischer Gesinnung und Nationalität. Genossenschaftsmitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Genossenschaft in guten Treuen zu wahren und zu fördern (Treuepflicht). Sie müssen die gemietete Wohnung selber bewohnen und zivilrechtlich Wohnsitz am betreffenden Ort haben. Untervermietungen sind nur begründet und auf Genehmigung des Vorstandes gestattet. Gerne verweisen wir Sie auf unsere Statuten.